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Gebühren und Satzungen

Sauberes Wasser hat seinen Preis

Um die Ausgaben der Abwasserbeseitigung zu decken, erhebt die Stadtentwässerung Pforzheim Gebühren. Die Grundlage dafür ist das Kommunalabgaberecht. Die Gebühren werden nach gesetzlichen Kalkulationsvorschriften festgelegt und kommen Ihnen letztlich wieder zugute. Denn die Mittel, die wir über die Gebühren einnehmen, setzen wir für wichtige Aufgaben im Bereich der Abwasserentsorgung und Abwasserreinigung ein.

Die Kosten für die Abwasserentsorgung trägt der Hausbesitzer oder die Hausbesitzerin beziehungsweise der Mieter oder die Mieterin eines Gebäudes oder Grundstücks. In jedem Haushalt gibt es einen Wasserzähler, der die Menge des verbrauchten Wassers anzeigt. Die Kostenanteile für die Schmutzwasserbeseitung werden nach dem Frischwassermaßstab berechnet, die Kostenanteile für die Niederschlagswasserbeseitigung werden nach dem Maßstab der überbauten und versiegelten Flächen berechnet (Versiegelungsmaßstab).

Nähere Informationen zu den Abwassergebühren, zu Ermäßigungen und besonderen Regelungen, vor allem für Neubaugebiete, können Sie in der Abwasserwassersatzung von Pforzheim nachlesen.

Gesplittete Abwassergebühr

Mit der so genannten gesplitteten Abwassergebühr (GAG) ist die getrennte Erhebung von Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser gemeint. Die Abwassergebühr wird also gesplittet und in den Gebührenbescheiden getrennt voneinander aufgeführt. Die gesplittete Abwassergebühr garantiert somit eine verursachergerechte Verteilung der für die Abwasserentsorgung anfallenden Kosten.

Abwassergebühren in Pforzheim

Die geregelte Abwasserentsorgung in Pforzheim ist Aufgabe des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Pforzheim. Die Finanzierung der öffentlichen Abwasseranlagen erfolgt durch die Erhebung von kostendeckenden Gebühren.

Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, dass von einem Grundstück die in die öffentlichen Entwässerungsanlagen gelangt. Die Abwassermenge entspricht in der Regel der Menge des bezogenen Frischwassers, da das Wasser nach dem Gebrauch in die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet wird.

Die Niederschlagswassergebühr wird nach der bebauten bzw. überbauten und befestigten Grundstücksfläche, von der das von Niederschlägen stammende Wasser in die städtische Abwasseranlagen eingeleitet wird, berechnet.

Für die Entsorgung des Inhalts von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben und deren Reinigung wird eine Dezentrale Abwassergebühr erhoben und bemisst sich nach der Menge.

Für diese Gebühren gilt aktuell nach der Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen und der Dezentralen Abwassersatzung folgender Gebührenkatalog:

SchmutzwassergebührNiederschlagswassergebührDezentrale Abwassergebühr
1,99 €/m³1,04 €/m² und Jahr29,00 €/m³

Erstattungen von Schmutzwassergebühren werden gewährt, sofern Wassermengen nachweislich nicht der städtischen Kanalisation zugeführt werden. Informationen dazu gibt unsere Broschüre „Absetzung von Wassermengen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren“.

Bauliche Veränderungen der bebauten bzw. überbauten und befestigten Grundstücksflächen sind im Rahmen der Berechnung der Niederschlagswassergebühren anzeigepflichtig. Wir können Ihnen dazu gerne eine Selbstauskunft zusenden.

Eigentümerwechsel sind dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim mitzuteilen.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Erstattung von Schmutzwassergebühren, zu baulichen Veränderungen der bebauten bzw. überbauten und befestigten Grundstücksflächen oder Eigentümerwechsel an unsere Bürgerberatung.

Bei Fragen zur Gebührenabrechnung wenden Sie sich bitte an unsere Abrechnungsbeauftragte, die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG.

Satzungen