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Antrag auf Genehmigung

Gemäß der gültigen Abwassersatzung bedarf der Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen, ihre Benutzung und ihre Benutzungsänderung sowie die Herstellung und Veränderung der Grundstücksentwässerungsanlagen einer schriftlichen Genehmigung. Die für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen sind im Antrag auf Genehmigung (Ziffer 12) aufgeführt.

Bei Benutzung bereits vorhandener Privatkanäle ist zuvor eine Kamerauntersuchung des Bestandes auf den baulichen Zustand erforderlich. Die TV-Berichte mit Fotos, Videoaufzeichnung und Lageplan oder Skizze von den untersuchten Leitungen sind dem Antrag beizulegen.

Bei der Planung und Erstellung der Grundstücksentwässerungsanlage sind die hierfür jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik (besonders die DIN EN 12056 und die DIN 1986) zu beachten.

Download Antrag: Siehe „Formulare und Downloads“