Niederschlagswasserbeseitigung
Die Beseitigung von Niederschlagswasser wird in § 3 der Abwassersatzung der Stadt Pforzheim geregelt.
Niederschlagswasser soll genutzt oder nach § 45 b (3) Wassergesetz Baden-Württemberg auf den Grundstücken schadlos beseitigt werden, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die Voraussetzungen für die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser sind in einer Verordnung der Obersten Wasserbehörde geregelt.
Bei der Beseitigung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück ist die Versickerungsfähigkeit des Grundstückes auszuschöpfen.
Ein Informationsblatt zur Niederschlagswasserbeseitigung ist verfügbar (Download s.u.).
Benötigte Informationen
- Sickerfähigkeit des Untergrundes (z.B. Sickerversuch, Gutachter)
- Wasserschutzzonen, Altlastenverdachtsfläche (Informationen beim Amt für Umweltschutz)
- Anschlussmöglichkeiten ans Kanalnetz: Trenn-, bzw. Mischkanalisation (Informationen beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim)
Die Anleitung zur Durchführung eines Versickerungsversuches finden Sie in der Informationsbroschüre (Download unten).
Was ist zu beachten?
- Rechtliche Zulassungsvoraussetzungen: Siehe Tabelle im Informationsblatt zur Niederschlagswasserbeseitigung (Download s.u.)
- Baugenehmigung bei Zisternen ab 50 m3 oder lichter Höhe von > 3 m
- Anzeigepflicht bei Änderung der Entwässerungssituation
- Ausnutzung der belebten (bewachsenen) oberen Bodenschichten
- Abstand der Sickerstellen zu angrenzenden, unterkellerten Gebäuden > 1,5 * Fundamenttiefe
- Vermeidung von Kurzschluss zwischen Sickerwasser und Drainagen
- Abstand Sohle Versickerungsanlage zum Grundwasser > 1 m
- Flächenbedarf Versickerungsfläche ca. 5-15% der angeschlossenen Flächen
- Notüberlauf der Versickerungsanlagen für außergewöhnliche Regenereignisse
- Bemessung z.B. nach ATV Arbeitsblatt A 138
Wer hilft bei Fragen?
- Stadt Pforzheim
- Amt für Umweltschutz
- Postfach
75158 Pforzheim
- 07231 39 2000
- 07231 39 1419
- Stadt Pforzheim
- Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim
- Am Mühlkanal 16
75172 Pforzheim
- 07231 39 2728
- 07231 39 1185