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Niederschlagswasserbeseitigung

Die Beseitigung von Niederschlagswasser wird in § 3 der Abwassersatzung der Stadt Pforzheim geregelt.

Niederschlagswasser soll genutzt oder nach § 45 b (3) Wassergesetz Baden-Württemberg auf den Grundstücken schadlos beseitigt werden, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die Voraussetzungen für die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser sind in einer Verordnung der Obersten Wasserbehörde geregelt.

Bei der Beseitigung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück ist die Versickerungsfähigkeit des Grundstückes auszuschöpfen.

Ein Informationsblatt zur Niederschlagswasserbeseitigung ist verfügbar (Download s.u.).

Grundlagen

Niederschlagswasser ist auf Grundstücken, die bebaut, befestigt oder an die Kanalisation angeschlossen werden, durch Versickerung oder ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer zu beseitigen.

Grundsätzliches Vorgehen

Überprüfung der Entsiegelungs-, Speicher- und Nutzungsmaßnahmen auf dem Grundstück.

Folgende Möglichkeiten bestehen:

  1. Durchlässige Pflasterbeläge
  2. Dachbegrünung
  3. Zisternen
  4. Regentonne
  5. Versickerungsmulden (Mulden-Rigolen)
  6. Regenwassernutzung
  7. Einleitung in z.B. Graben, Bach, Fluss

Benötigte Informationen

  1. Sickerfähigkeit des Untergrundes (z.B. Sickerversuch, Gutachter)
  2. Wasserschutzzonen, Altlastenverdachtsfläche (Informationen beim Amt für Umweltschutz)
  3. Anschlussmöglichkeiten ans Kanalnetz: Trenn-, bzw. Mischkanalisation (Informationen beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim)

Die Anleitung zur Durchführung eines Versickerungsversuches finden Sie in der Informationsbroschüre (Download unten).

Was ist zu beachten?

  • Rechtliche Zulassungsvoraussetzungen: Siehe Tabelle im Informationsblatt zur Niederschlagswasserbeseitigung (Download s.u.)
  • Baugenehmigung bei Zisternen ab 50 m3 oder lichter Höhe von > 3 m
  • Anzeigepflicht bei Änderung der Entwässerungssituation
  • Ausnutzung der belebten (bewachsenen) oberen Bodenschichten
  • Abstand der Sickerstellen zu angrenzenden, unterkellerten Gebäuden > 1,5 * Fundamenttiefe
  • Vermeidung von Kurzschluss zwischen Sickerwasser und Drainagen
  • Abstand Sohle Versickerungsanlage zum Grundwasser > 1 m
  • Flächenbedarf Versickerungsfläche ca. 5-15% der angeschlossenen Flächen
  • Notüberlauf der Versickerungsanlagen für außergewöhnliche Regenereignisse
  • Bemessung z.B. nach ATV Arbeitsblatt A 138

Wer hilft bei Fragen?

Stadt Pforzheim
Amt für Umweltschutz
Postfach
75158  Pforzheim
Stadt Pforzheim
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim
Am Mühlkanal 16
75172  Pforzheim